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Kündigung und Arbeitslosengeld: So geht's! (Detaillierte Anleitung)

  • Verfasst in: Koreanisch
  • Land: Alle Ländercountry-flag
  • Wirtschaft

Erstellt: 2024-11-15

Erstellt: 2024-11-15 14:10

Im Allgemeinen ist eine freiwillige Kündigung vom eigenen Willen abhängig und daher in der Regel vom Bezug von Arbeitslosengeld ausgeschlossen. Jedoch kann es unter bestimmten Umständen und in besonderen Situationen ausnahmsweise möglich sein, Arbeitslosengeld zu erhalten.

Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld nach einer freiwilligen Kündigung

Auch bei einer freiwilligen Kündigung kann Arbeitslosengeld beantragt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind.

  • Besondere Gründe: Es müssen konkrete Gründe wie Lohnrückstände, Verschlechterung der Arbeitsbedingungen oder Diskriminierung vorliegen.
  • Probleme im Betrieb: Betriebsaufgabe, Massenentlassungen etc. – Kündigung aufgrund betrieblicher Gründe.
  • Gesundheitliche Probleme: Krankheit, Verletzung etc. – die Arbeitsunfähigkeit muss vorliegen.
  • Sonstiges: Schwierigkeiten bei der Anreise zum Arbeitsplatz, Pflege von Familienmitgliedern etc. können ebenfalls Gründe für eine Kündigung sein.

So erhalten Sie Arbeitslosengeld nach einer freiwilligen Kündigung

Arbeitslosengeld nach Kündigung beantragen

Arbeitslosengeld nach Kündigung beantragen


  • Angestellte (Festanstellung): Nach einer freiwilligen Kündigung kann eine Umstellung auf eine befristete Stelle erfolgen, um nach Vertragsende Arbeitslosengeld zu beantragen.
  • Tagesarbeiter: Durch die Beschäftigung als Tagesarbeiter und die damit verbundene Mitgliedschaft in der Arbeitslosenversicherung über einen bestimmten Zeitraum kann nach Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld beantragt werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Welche Dokumente werden benötigt, um nach einer freiwilligen Kündigung Arbeitslosengeld zu erhalten?
    • Eine Kündigungsbestätigung, den Versicherungsausweis der Arbeitslosenversicherung und eine Kopie des Kontoauszugs. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Arbeitsagentur.
  • Welche Schritte sind für den Bezug von Arbeitslosengeld erforderlich?
    • Besuch der Arbeitsagentur, Arbeitslosmeldung, Antrag auf Anerkennung des Leistungsanspruchs etc. sind erforderlich.
  • Wie hoch ist die Arbeitslosengeldzahlung?
    • Die Höhe der Zahlung richtet sich nach dem vorherigen Einkommen und der Dauer der Mitgliedschaft in der Arbeitslosenversicherung. Die Arbeitsagentur kann Ihnen Auskunft über den genauen Betrag geben.

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