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Kündigung der KBS-TV-Gebühr

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Erstellt: 2024-11-15

Erstellt: 2024-11-15 03:16

Sie zahlen monatlich 2.500 Won an KBS-Gebühren, obwohl Sie keinen Fernseher schauen? Zahlen Sie nicht länger zu Unrecht! Seit Juli 2024 ist die TV-Gebühreneinziehung auf die KBS übergegangen, wodurch das Kündigungsverfahren vereinfacht wurde. In diesem Beitrag erläutern wir Ihnen detailliert, wie Sie die KBS-TV-Gebühr kündigen können.

Warum sollten Sie die KBS-TV-Gebühr kündigen?

  • Warum sollte ich zahlen, wenn ich keinen Fernseher schaue? Wenn Sie keinen Fernseher besitzen oder nicht schauen, besteht keine Verpflichtung zur Zahlung der Gebühr.
  • Wie kann ich kündigen? Sie können die Kündigung einfach über das KBS-Kundencenter telefonisch oder über die Homepage beantragen.

Wer ist von der Kündigung der KBS-TV-Gebühr betroffen?

  • Haushalte ohne Fernseher: Wenn Sie keinen einzigen Fernseher zu Hause haben, fallen Sie unter die Kündigungsregelung.
  • Befreite Personen: Empfänger von Sozialhilfe, Kriegsveteranen, Menschen mit Behinderungen usw. können von der Zahlung befreit werden. Nähere Informationen finden Sie auf der KBS-Homepage.

Methode zur Kündigung der KBS-TV-Gebühr

So beantragen Sie die Kündigung der KBS-TV-Gebühr

So beantragen Sie die Kündigung der KBS-TV-Gebühr

1. Telefonische Kündigung beim KBS-Kundencenter

  • Verbindungsprobleme möglich. Seit Juli 2024 wird die separate Berechnung der Gebühren eingeführt, wodurch die Verbindung zum Callcenter beeinträchtigt sein kann.
  • Callcenter der regionalen Niederlassungen: Wenn die Verbindung schwierig ist, wenden Sie sich an das Callcenter der KBS-Niederlassung in Ihrer Region. (Detaillierte Nummern finden Sie im obigen Beitrag)

2. Online-Kündigung über die KBS-Homepage

  • Einfach und schnell. Sie können den Antrag auf der Homepage mit wenigen Eingaben und einem Foto-Anhang stellen.
  • Antragstellung:<li><span class="ck-list-bogus-paragraph">Rufen Sie die KBS-Homepage auf und klicken Sie auf das Menü "Gebühren".</span></li><li><span class="ck-list-bogus-paragraph">"Gebührenbezogene 1:1-Reklamationsanfrage" -> "TV-Neuregistrierung/TV-Löschung" klicken</span></li><li><span class="ck-list-bogus-paragraph">Registrieren Sie sich und melden Sie sich an.</span></li><li><span class="ck-list-bogus-paragraph">Wählen Sie "TV-Löschung" und füllen Sie den Antrag aus.</span></li><li><span class="ck-list-bogus-paragraph">Füllen Sie ein Foto als Nachweis bei, dass Sie keinen Fernseher besitzen.</span></li><li><span class="ck-list-bogus-paragraph">Antrag abschließen</span></li>

Wichtige Hinweise zur Kündigung der KBS-TV-Gebühr

  • Sie dürfen wirklich keinen Fernseher besitzen. Dies gilt auch für IPTV-Nutzung.
  • Fotoaufnahmen: Sie müssen verschiedene Bereiche Ihres Hauses fotografieren, um nachzuweisen, dass Sie keinen Fernseher besitzen.
  • Verarbeitung nach der Beantragung: Nach der Beantragung prüft die KBS die Angelegenheit und entscheidet über die Kündigung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Kann ich kündigen, wenn ich meinen Fernseher verkauft habe? Ja, Sie können ein Dokument vorlegen, das nachweist, dass Sie keinen Fernseher besitzen.
  • Was mache ich mit einem defekten Fernseher? Im Prinzip muss ein defekter Fernseher vor Ort überprüft werden, aber oft reicht ein Foto als Nachweis für die Kündigung aus.
  • Wie lange dauert die Bearbeitung nach der Antragstellung? Die Bearbeitungszeit kann je nach Anzahl der Anträge variieren.

Fazit

Die Kündigung der KBS-TV-Gebühr ist einfacher als gedacht. Mit den oben beschriebenen Methoden kann jeder die Kündigung einfach beantragen. Zahlen Sie keine unberechtigten Gebühren mehr und beantragen Sie jetzt die Kündigung!

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