- 이직확인서 처리 안 해줄 때 요청하는 방법
- 이직확인서를 퇴직한 직장에서 처리해주지 않으면, 실업급여를 신청할 수 없습니다. 이직자가 이직확인서 처리를 요청했을 때는 반드시 사업주는 이지확인서를 처리해야 합니다. 하지만, 이직확인서 처리 안 해줄 때 요청하는 방법을 설명해 드리도록 하겠습니다.
Für den Bezug von Arbeitslosengeld nach der Kündigung ist eine Kündigungsbestätigung (이직확인서) erforderlich. Was aber, wenn das Unternehmen die Kündigungsbestätigung nicht ausstellt?Keine Panik! In solchen Fällen können Sie die unten aufgeführten Schritte zur Problemlösung befolgen.
Warum ist die Kündigungsbestätigung so wichtig?
Die Kündigungsbestätigung ist ein Dokument, das den Grund für die Kündigung, das Kündigungsdatum und den Durchschnittslohn des gekündigten Arbeitnehmers enthält. Anhand dieses Dokuments prüft die Bundesagentur für Arbeit (고용노동부), ob die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld erfüllt sind. Ohne Kündigungsbestätigung ist kein Bezug von Arbeitslosengeld möglich.
So prüfen Sie den Bearbeitungsstatus der Kündigungsbestätigung
- Zugriff auf die Website der Bundesagentur für Arbeit: Nach der Anmeldung als Einzelperson können Sie über das Menü "Persönliche Services" > "Abfragen" > "Prüfung des Bearbeitungsstatus der Kündigungsbestätigung" den Bearbeitungsstatus überprüfen.
So fordern Sie die Bearbeitung der Kündigungsbestätigung an
Antrag bei verzögerter Ausstellung des Arbeitszeugnisses
1. Telefonische oder mündliche Anfrage: Versuchen Sie zunächst, telefonisch oder persönlich bei Ihrem Unternehmen die Bearbeitung der Kündigungsbestätigung anzufordern.
2. Einreichung eines Antrags auf Ausstellung der Kündigungsbestätigung: Wenn Ihr Unternehmen die Kündigungsbestätigung nicht ausstellt, müssen Sie einen Antrag auf Ausstellung der Kündigungsbestätigung (entsprechend der Anlage 3 zum Durchführungserlass des Gesetzes über die Beschäftigungsversicherung, 별지 제75호의 3호 서식) ausfüllen und an das Unternehmen einreichen.
3. Einschreiben mit Rückschein: Wenn das Unternehmen auch nach Einreichung des Antrags keine Maßnahmen ergreift, ist es ratsam, den Antrag noch einmal per Einschreiben mit Rückschein anzufordern.
Wenn das Unternehmen die Kündigungsbestätigung nicht bearbeitet
- Rechtsgrundlage: Gemäß Artikel 82 Absatz 2 der Durchführungsverordnung des Gesetzes über die Beschäftigungsversicherung (고용보험법 시행규칙 제82조의 2) muss der Arbeitgeber die Kündigungsbestätigung innerhalb von 10 Tagen nach Eingang des Antrags ausstellen. Bei Verstößen kann ein Ordnungsgeld verhängt werden.
- Amtshandlung: Wenn das Unternehmen geschlossen oder insolvent ist oder die Ausstellung der Kündigungsbestätigung wiederholt verweigert, kann das Arbeitslosengeld auf Antrag mit Vorlage von Nachweisen wie Gehaltsabrechnungen und Arbeitsverträgen amtlich bearbeitet werden. In diesem Fall ist jedoch eine Anfrage bei der Arbeitsagentur erforderlich, um detaillierte Informationen zu erhalten.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Muss die Kündigungsbestätigung unbedingt vom Unternehmen ausgestellt werden?
- Ja, für den Bezug von Arbeitslosengeld ist unbedingt eine Kündigungsbestätigung erforderlich.
- Wie lange dauert die Ausstellung der Kündigungsbestätigung?
- In der Regel dauert die Bearbeitung innerhalb von 10 Tagen. Je nach Lage des Unternehmens kann es jedoch auch länger dauern.
- Was ist zu tun, wenn die Kündigungsbestätigung verloren gegangen ist?
- Sie können die Kündigungsbestätigung bei der Arbeitsagentur erneut beantragen.
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